Bevölkerungsschutz: Übung zur Betreuung und Verpflegung vieler Menschen während eines Großeinsatzes

Mehr als 70 Einsatzkräfte aus dem Rhein-Sieg-Kreis übten am 26. August 2023 die Betreuung und Verpflegung einer größeren Anzahl von Menschen während eines Großeinsatzes.

Die Fachgruppe Notversorgung und Notinstandsetzung des Ortsverbandes Bad Honnef beteiligte sich am 26. August 2023 an einer groß angelegten Übung des Rhein-Sieg-Kreises.

 

In einem größeren Gebäude im Rhein-Sieg-Kreis werden bis zu 500 Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt. Zur Betreuung und Verpflegung der Menschen bauen die Rettungskräfte Feldbetten auf und bereiten warme Mahlzeiten zu. Da die Übung von einer Betreuung auf unbestimmte Zeit ausgeht, müssen die Menschen auch anderweitig versorgt werden: angefangen mit Hygieneartikeln über Babynahrung und Gesellschaftsspiele bis hin zu Decken und Kissen.

 

Teilnehmende der Übung sind Mitglieder der Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der Ortsverbände Alfter, Bornheim, Rheinbach und Wachtberg sowie Malteser Hilfsdienst der Ortsverbände Bornheim und Lohmar. Beteiligt sind auch Helferinnen und Helfer des THW sowie Mitglieder der Feuerwehr Sankt Augustin. Etwa 15 Beobachterinnen und Beobachter und vier Unterstützende verfolgen und analysieren den Verlauf. Übungsleitung und Organisation führen Mitarbeitende des Amtes für Bevölkerungsschutz des Rhein-Sieg-Kreises durch.

 

Verletzungen, Erkrankungen oder Verhaltensweisen aufgrund einer Extremsituation oder Gefahrenlage werden nicht simuliert. Ziel der Übung ist es, Material der sogenannten „Betreuungsplatz-Bereitschaft 500 NRW“ (BTP-B 500 NRW) zu testen und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Die Einsatzkräfte sollen im Ernstfall zügig, sicher und koordiniert handeln können.

 

Die „BTP-B 500 NRW“ ist ein Gefahrenabwehr-Konzept des Landes, das im Rhein-Sieg-Kreis durch Einsatzeinheiten des Deutschen Roten Kreuzes und des Malteser Hilfsdiensts gestellt wird. Damit sollen bis zu 500 Personen für einen unbestimmten Zeitraum betreut und versorgt werden. Gründe für die notwendige Unterbringung und Versorgung können Evakuierungen bei Bombenentschärfungen in Wohngebieten oder die Erstaufnahme geflüchteter Menschen aus Kriegs- oder Krisengebieten sein.

 

Text: Pressemitteilung des Rhein-Sieg-Kreises vom 26.08.2023 (Rita Lorenz, Pressereferentin)

 


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